News-On-Demand - November 2006
» E-Commerce: Wichtige neue Rechtsprechung für Ihren Online-Shop
» Inside Xsite: Neue Mitarbeiterin verstärkt den Support
» Kunden: Letzter Aufruf - Was tun zur Umstellung der Mehrwertsteuer?
- Meta-Tags: Der BGH hat entschieden
- Preisangaben (Mehrwertsteuer, Versandkosten in Ihrem Online-Shop)
- Impressumspflicht
Lange war sie erwartet worden, jetzt ist die Entscheidung da: Der Bundesgerichtshof hat die Frage entschieden, ob als sogenannte "Meta-Tags" verwendete Begriffe wie Marken Dritter rechtswidrig sind oder nicht. Der BGH hat im Sinne der Marken- und Rechteinhaber entschieden. Damit liegt er auf einer Linie mit den meisten Obergerichten in Deutschland. Lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte hier eine andere Auffassung vertreten. Daher heißt es aufgepaßt: wer für Dritte geschützte Marken oder andere Kennzeichen, Namen etc. in den Meta-Tags seines Onlineauftrittes unbefugt verwendet, muß mit Abmahnung, Einstweiliger Verfügung und damit auch hohen Kosten rechnen.
Der BGH hat es als nicht hinnehmbar angesehen, daß Nutzer über die Verwendung solcher Meta-Tags über Suchmaschinentreffer auf Seiten geleitet werden, die mit dem verwendeten Begriff gar nichts zu tun haben. Wer also mit dem Namen eines berühmten Produktes werben und Kunden auf seine Seiten locken möchte, dieses Produkt jedoch nicht vertreibt, muß auch in Zukunft damit rechnen, daß ihm dies untersagt wird.
Ähnliches dürfte nach dieser Entscheidung auch für die sogenannten Google-Adwords gelten. Zwar ist dies noch nicht höchstrichterlich entschieden und die instanzgerichtliche Rechtsprechung uneinheitlich, jedoch deutet die Entscheidung des BGH darauf hin, daß auch die Verwendung von fremden Marken in Google-Adwords unzulässig ist.
Keine Entscheidung des BGH, jedoch für die Praxis genauso wichtig sind die vor einiger Zeit ergangenen Entscheidungen des OLG Hamburg und des OLG Köln. Hierbei ging es um Preisangaben bei der Bewerbung von Produkten im Internet. Die sogenannte Preisangabenverordnung sieht nämlich vor, daß aus Gründen der Preisklarheit und -wahrheit der Kunde stets genau wissen muß, welchen Preis er für ein Produkt bezahlen muß. Nach Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und Köln muß daher in unmittelbarer Nähe zu einer Preisangabe stets auch eine Information darüber erkennbar sein, daß der Preis sich inklusive Mehrwertsteuer versteht. Dies gilt zumindest auf Seiten, die sich an Endverbraucher richten. Ein weiterer Fallstrick sind die Liefer- und Versandkosten. Diese lassen sich typischerweise nicht für jedes Produkt und jeden Verkaufsfall eindeutig angeben, da sie mengenabhängig sind oder von der Gesamtsumme des Kaufes abhängen können. Hier hilft es dem Shop-Betreiber, wenn er unmittelbar an der Preisangabe jedes Produktes einen Link vorsieht, der auf die Versandkosten hinweist (etwa „zuzüglich Versandkosten“). Über den Link kann sodann auf eine Seite verwiesen werden, die Erklärungen zu den anfallenden Versandkosten enthält.
Wer diese engen Voraussetzungen nicht erfüllt, muß damit rechnen, daß er von Wettbewerbern oder aber Wettbewerbsvereinen abgemahnt wird. Auch hier droht eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Leider ist es so, daß es Unternehmen gibt, die sich auf die Abmahnung solch "einfacher" Verstöße spezialisieren, um damit schlicht Geld zu verdienen. Durch die Abänderung Ihres Online-Auftrittes können Sie solchen Unternehmen ein Schnippchen schlagen.
Wichtig ist letztlich auch die Impressumsangabe. Auch hier hat der BGH jüngst entschieden, daß das Impressum über maximal zwei Verlinkungen einfach zu erreichen sein muß. Im Impressum sind gemäß § 6 TDG (Teledienstegesetz) alle wichtigen Daten zum Anbieter aufzuführen. Wer diese Angaben unterläßt, muß ebenfalls mit den oben bereits erwähnten Folgen von Abmahnung und Einstweiliger Verfügung rechnen.
Von: Dominik Eickemeier, Rechtsanwalt

Auch in diesem Monat kann Xsite wieder eine neue Mitarbeiterin im Team begrüßen.
Melanie Sitte unterstützt zukünftig das Xsite Supportteam. Die 26-jährige Fachinformatikerin hat Ihre Ausbildung im Bereich Forschung und Entwicklung absolviert. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Webprogrammierung und der Java-Entwicklung.
Sie kommt bei Xsite sowohl im klassischen Support der bestehenden Kunden, als auch unterstützend in der Konfiguration von Neukunden-Projekten zum Einsatz.
Xsite trägt damit dem steigenden Neukundengeschäft Rechnung und baut den "direkten Draht" zum Kunden weiter aus.
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Wir möchten alle unsere Kunden noch einmal aufrufen, sich über die eigene Vorgehensweise bei der Umsatzsteuererhöhung Gedanken zu machen. Bitte setzen Sie sich bis Ende November 2006 mit uns in Verbindung, damit die Umstellungen noch rechtszeitig erfolgen können. Je nach Aufwand können wir sonst die fristgerechte Umstellung in Ihrem Shop nicht garantieren.
Nachfolgend finden Sie eine Erläuterung zur Umsatzsteuererhöhung ab 2007
Zum 01.01.2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben.
Wie bei allen bisherigen Änderungen ist für die Anwendung des neuen Steuersatzes ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung maßgebend.
Der Tag
- Des Vertragsabschlusses
- Der Rechnungserteilung oder
- Zahlungszeitpunkt
sind unerheblich.
Insofern müssen Rechnungen für nach dem 31.12.2006 zu erbringende Leistungen bereits heute mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % fakturiert werden. Andernfalls schuldet der Rechnungserstellter den Differenzbetrag zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistung. Dagegen kommt bei Rechnungen für Leistungen, die bis zum 31.12.2006 erbracht werden noch der Steuersatz von 16 % zur Anwendung. Erleichterungen gibt es nur bei Abrechnung abgrenzbarer Teilleistungen.
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„The global eshop replaced many of our regional product catalogues and we are able to integrate more global resellers in our e-commerce platform. Especially the short time-to-market and the flexibility of the platform approved our decision for Xsite. “
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„With the integrated solution of product information management and shop, we enable our customers to manage all relevant sales channels from shop and marketplace to print.“
Eckhard Schwabe, Sales Director![]()
„We could successfully manage to handle the specific requirements of our branch and target group. The online-sales revenue in the first 12 months exceeded all our expectations.“
Markus Bleher, Vertriebsleiter und Prokurist![]()
„We are convinced that in Xsite we have found a partner who, just like us, has lived the on-demand philosophy every day for many years and has recognized its tremendous benefits“
Friedhelm Scharhag, CEO
„The continuous improvement of the platform is groundbreaking and of major importance for us.“
Frank Radinic, Marketingleiter CWS-boco![]()
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