News On-Demand August 2011

Tipps & Tricks - Drum frage, wie man bindet...

Die beste Analyse taugt nicht, wenn man nicht weiß, warum Nutzer an einer bestimmten Stelle der Website aussteigen und was man tun muss, um eben dieses zu verhindern. Was liegt also näher, als der Sache mit einer kurzen Onlinebefragung auf den Zahn zu fühlen. Tools hierfür gibt es einige, doch sie unterscheiden sich zum Teil deutlich voneinander.

 

In seinem Beitrag: "Wieso konvertieren Nutzer nicht? Tools zur Onlinebefragung im Überblick" stellt Manuel Ressel insgesamt fünf Onlinebefragungstools vor und beschreibt, auf welche Weise sie in die Website integriert sind. So gibt es Varianten, die sich direkt mit dem Aufruf einer Website öffnen und sich als Layer über die Seite legen, während andere dezent am Rand auf eine Feedbackmöglichkeit hinweisen. Ein drittes Tool blendet nach rund 20 Sekunden ein Kommentarfeld am Seitenrand ein, in das der Nutzer dann einen Freitext einfügen kann, während eine vierte Variante ebenso Multiple Choice Fragestellungen ermöglicht.

 

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Nutzerfeedbacks natürlich einen sehr wertvollen Inhalt für die Optimierung von Webseiten und Inhalten darstellen. Allerdings sollten weder Form noch Umfang so gestaltet sein, dass sie ihre Nutzer damit nicht nur von der Beantwortung der Fragen abhalten, sondern sie wohlmöglich selbst an der Konversion ihrer Call-to-Action hindern. In jedem Falle ist es ratsam, sich vor der Einbindung einer Feedbacklösung gründlich Gedanken über die Absicht der Befragung zu machen und sich - auch mit Blick auf die eigenen Nutzer - dann für die bestmögliche Variante zu entscheiden.

 

Sprechen Sie mit uns wenn Sie erfahren möchten, welche Erwartungen Nutzer heute grundsätzlich an Onlineshops knüpfen und wie Sie Ihre Kernprozesse und damit Ihr Konversion wirkungsvoll verbessern können.

 

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Mail Order World 2011

Veranstaltungen: MailOrderWorld 2011 - Shop. Everywhere

 

Der deutsche Versandhandel entdeckt den Multichannel. Wieder einmal. Dieses Mal allerdings nicht als Trendthema, sondern als ein Stück neue Realität im Distanzgeschäft. Und tatsächlich liegt ja nichts näher als ein Erfolgsmodell, das sich in einem Land bereits bestens etabliert hat, auch auf weitere Märkte auszudehnen. Vorausgesetzt, man kennt die Besonderheiten des neuen Marktes und verfügt gleichzeitig über eine Shopapplikation, die den Rollout ebenso schnell wie "geräuschlos" vollzieht. Xsite bietet sowohl das notwendige Know-how als auch die richtige Technik, um vom weltweit wachsenden E-Commerce Markt zu profitieren. Kein Wunder also, dass unsere Kunden bereits heute in mehr als 80 Ländern und 25 Sprachen aktiv sind.

 

Wenn Sie erfahren möchten, was wir zu Ihrem E-Commerce Erfolg beitragen können und was uns von anderen im Markt unterscheidet, dann besuchen Sie uns doch einfach auf der MailOrderWorld 2011 im Rahmen des Deutschen Versandhandelskongresses. Sie finden uns am 5./6. Oktober 2011 in den Rhein Main-Hallen Wiesbaden in Halle 1 an Stand 119. Oder besuchen Sie uns am 5. Oktober nach 17.00 Uhr an gleicher Stelle, um in entspannter Atmosphäre, bei Snacks und einem gepflegten Bier ganz allgemein über Trends und Themen im E-Commerce zu diskutieren. Wir freuen uns schon heute auf Sie auf Sie! Eine Möglichkeit zur Anmeldung in Verbindung mit einer kostenlosen Eintrittskarte zur Mail Order World finden Sie auf unserer Website unter MailOrderWorld 2011.

 

Egal ob Sie nach Holland, Timbuktu oder China expandieren wollen, wir zeigen Ihnen wie es geht. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

 

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Online Recht - Wie rechtswidrig ist die Facebook-Nutzung?

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat ein Problem mit Facebook. Genauer gesagt mit der Reichweitenanalyse des Social Media Primus. Da Facebook selbst für das ULD aber nur sehr schwer zu fassen ist, nimmt man jetzt Unternehmen, die eine Facebook-Fanpage betreiben und auf ihrer Website hierfür zusätzlich eine "Gefällt mir"-Einbindung unterhalten, rechtlich in die Pflicht. Doch wie ernst ist das Thema tatsächlich?

 

Folgt man der Pressemitteilung des ULD vom 19.08.2011, muss man davon ausgehen, dass Unternehmen, die Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button nutzen gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.Hintergrund hierfür ist das mit der Nutzung eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse erfolge. Daten würden auf diese Weise ohne eine hinreichende Information und Einwilligung der Nutzer voraussichtlich mindestens über eine Dauer von zwei Jahren getrackt. Grund genug für das ULD, den Unternehmen in Schleswig-Holstein mit einer Frist bis Ende September weiterreichende Maßnahmen bis hin zu Untersagungsverfügungen und Bußgeldverfahren anzudrohen.

 

Rechtsanwalt Christian Solmecke rät im Rahmen eines Beitrags für iBusiness dagegen zu mehr Gelassenheit in dieser Angelegenheit. Zudem hält er an gleicher Stelle einige Tipps für Unternehmen und deren Webmaster parat, wie man seine Facebook-Fanpages und Gefällt-mir-Buttons auf einfache Weise modifizieren kann, um die geforderte Rechtskonformität herzustellen. Hierzu zählt dann auch eine Muster Datenschutzerklärung, die auf der Website der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke verfügbar ist.

 

Sind Sie auf der Suche nach der idealen Verbindung von Social mit Commerce? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

 

 

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